Insolvenz in England Sozietät


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Kosten und Rechtsgrundlage für Privatkonkurs in England

Was kostet das Insolvenzverfahren in England?

Kontakt & Termine: Deutschland Tel.: 01775 532 242 - Ms. Jones!

Insolvenz England

Die gesamten Verfahrenskosten einer Insolvenz in England - Stand 1. Juni 2011

£ 525 - Für die Administration Ihrer Insolvenz durch den OR = Official Receiver = Insolvenzverwalter (MUSS bezahlt werden!)
£ 175 - Gerichtskosten (werden unter bestimmten Umständen erlassen.)

Sie müssen mindestens £ 525, aber maximal £ 700 bezahlen, mehr sollten es nicht sein. Als Ehepaar müssen Sie zwei Insolvenzanträge stellen und auch zweimal die Verfahrensgebühren (Administration/Gerichtskosten/Schwur) entrichten.
Eine Teilauflistung unserer Dienstleistungen finden Sie hier: => Vorbesprechung & Ablauf. Bedenken Sie bitte, dass sich die Kosten ändern können.

Rechtsgrundlage zur Anerkennung einer in England oder Wales abgeschlossenen Insolvenz

Die Anerkennung (z.B. in Deutschland oder Österreich) einer in England oder Wales erteilten Restschuldbefreiung, nach spätestens 12 Monaten, bildet die EU-Rechtsprechung und, speziell für Deutschland, der BGH-Beschluß vom 18.9.2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00   Bundesgerichtshof: => Link zum Beschluß.

Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:
Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18.9.2001 - IX ZB 51 / 00