Insolvenz in England Sozietät


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Insolvenz-Betrug in England und Wales

Insolvenz-Betrug * Falsche Berater * Kriminelle Handlungen

Insolvenzbetrug in England & Wales aka "Mit einem Bein im Gefängnis!"

Insolvenz England

Deutsche Polizei durchsucht Kanzleien und Privathäuser deutscher Anwaltspraxen, die eine Verbraucherinsolvenz in England für Deutsche anbieten. Reisepässe von deutschen insolvenzwilligen England"touristen" wurden beschlagnahmt ... wegen Verdunklungsgefahr, Verdacht der Vermögensverschiebung, ...Ausreiseverbot wurde erteilt, in England gestartete Verfahren wurden vom Gericht gestoppt, Strafanzeigen u.a. wegen Insolvenzbetrug gestellt...
Denken Sie mehrfach darüber nach, ob Sie jemanden in Deutschland um Unterstützung "bitten"! Über 100 deutsche Insolvenztouristen sind 2010/2011 durch englische Insolvenzgerichte bereits wieder nach Hause geschickt worden! Möchten Sie mehr wissen, so senden wir Ihnen gerne, exemplarisch, ein entsprechendes Gerichtsurteil zu. Derzeit (Stand 10. April 2011) werden über 180 deutsche Insolvenzfälle (aus London, Liverpool, Birmingham, Canterbury...es werden immer mehr) durch die englischen Gerichte bzw. den OR's intensivst überprüft und mehrere hundert ausländische Insolvenzfälle in England stehen unter besonderer Beobachtung.
Davon wurden über 100 Fälle des Insolvenzbetrugs, bzw. versuchten Insolvenzbetrugs, Meineids, überführt und über 80 scheinbar abgeschlossene Insolvenzverfahren wurden nachträglich annulliert (auch in Deutschland!); d.h. für Null und Nichtig erklärt. Bitte lesen Sie sich nachfolgende Hinweise sehr genau durch und fallen Sie nicht auf kriminelle Berater in England & Wales oder besonders in Deutschland herein.
Vermeiden Sie den, von NICHT-"Fach"menschen angepriesenen Insolvenztourismus, auch bekannt als Forum Shopping. Diese "Fach"menschen wollen nur eines:"Ihr Geld!" und danach kommt die Sintflut.
Aber, Betrug, Betrüger bzw. betrügerische Absichten gibt es auf BEIDEN Seiten. Das muss auch einmal klar erwähnt werden!

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Monaten häuften sich bei uns die Anfragen, ob dass denn alles so richtig sei, was mensch so hört über eine Verbraucherinsolvenz in England und Wales oder was deren "Insolvenzberater" behauptet. Schauen Sie sich bitte unsere => Insolvenz in England Fragen & Antworten an! Dort finden Sie passende Antworten auf die häufigsten Fragen.

Klare Antworten und unsere Meinung:

  • Vorsicht ist geboten bei einigen deutschen Anwälten! Ja, Sie lesen richtig. Uns wurde mitgeteilt, dass immer mehr deutsche Anwälte, ohne anwaltliche Zulassung in England, Ihre Dienste für sehr viel Geld anbieten. Wir haben mehrere "getestet". Uns wurde ernsthaft vorgeschlagen:"Machen Sie erst einmal Ihre Verbraucherinsolvenz in England, dafür nehmen wir mehrere tausend Euro und ANSCHLIESSEND werden wir versuchen Ihre Restschuldbefreiung zu 100% in Deutschland anerkennen zu lassen!" Die Mandatierung in Deutschland wurde mit mindestens € 14.000 plus MwSt. (manche Angebote beliefen sich auf über € 40.000), eher mehr, angegeben. In Summe kam immer ein Betrag zwischen € 20.000-25.000 zusammen ohne Gewährleistung auf Erfolg. Dreister geht's kaum.
  • Es gibt leider "Berater" bzw. "Beratungs-Agenturen", die behaupten Sie seien Marktführer für "Insolvenz in England Beratung und Durchführung!"
    Unser Tipp:" Laufen Sie, so schnell wie möglich!" Es gibt KEINE derartige offizielle Statistik. Lassen Sie sich die Quelle dieser angeblichen Statistik nennen und überprüfen Sie diesen Unsinn selbst. Allein die Behauptung ist wirklich peinlich und dokumentiert eher die Notwendigkeit zur Lüge um an Kunden zu kommen. Sie haben es ggfs. mit einem Betrüger zu tun. Es wird auch behauptet, dass man mit englischen Insolvenzrichtern zusammenarbeitet! Lassen Sie sich den Namen des Richters/der Richterin geben und überprüfen Sie diese Angabe, oder wir überprüfen dieses und informieren Sie über die Ergebnisse unserer Recherche. Wir sind sicher es handelt sich um eine weitere Lüge! Seien Sie SEHR vorsichtig.
  • Ein neuer Trick zum potentiellem Insolvenzbetrug ist uns bekannt gemacht worden. Es scheint ein paar Insolvenz in England Anbieter zu geben, vornehmlich z.B. sogenannte Steuer-/Anwalts-/Beratungs-...kanzleien..., denen der Boden in England zu heiss wurde und die Ihre "Dienstleistungen" z.B. über eine in den USA gegründete Tochterfirma anbieten. Gerichtsstand ist natürlich USA. Rechnungsstellung über USA, u.s.w. - versuchen Sie mal Ihre Rechte in den USA einzufordern/einzuklagen, wenn es wirklich ernst wird. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Anbieter alles in England anbietet, wirklich ALLES!
  • Einige in England und Deutschland ansässige Insolvenz in England "Berater" haben eine kriminelle Vergangenheit und Gegenwart. Oft verstecken sich diese Betrüger in Lauerstellung hinter LTD's. Oder diese Kriminellen geben lediglich ein Postfach (PO Box) an, incl. Rufumleitung nach Deutschland, Österreich..., aber keine richtige Adresse in England. Sie finden diese lichtscheuen Gestalten auch hinter einer Adresse eines Büroservices, anonym in England, verschleiert. Exemplarisch verurteilt wegen mehrfachen Betrugs, Meineid, Bilanzfälschung, Berufsverbot z.B. in der Schweiz, gesucht mit internationalem Haftbefehl, mehrjährige Gefängnisstrafen abgesessen u.s.w.; seien Sie wachsam!
  • Finger weg von denen, die Ihnen unbedingt eine eigene LTD aufschwatzen wollen, natürlich inklusive Treuhandservice, Treuhandshareholder, Treuhandsecretary, Treuhanddirector, Treuhand-Irgendwas - Hauptsache Treuhand, denn Treuhand-Irgendwas ist wie Weihnachten & Ostern & Geburtstag, alles an einem Tag, ein Festessen und so richtig viel "Verdienst" für die Anbieter. Ggfs. sogar noch weiter getarnt mittels Holdinglösung und Sitz in sogenannten Steuerparadiesen. Dies ist die (in)direkte Aufforderung zum MEINEID vor dem englischen Insolvenzgericht. Und dafür gehen SIE ggfs. hinter Gitter, nicht diejenigen, die Ihnen diese überwiegend vollkommen unsinnige "Lösung" angedreht haben. Für diese "Lösung" müssen Sie auch noch sehr viel bezahlen. Wie wollen Sie dieses dem Gericht glaubhaft erklären, obwohl Sie doch offiziell Pleite sind, also nahezu gar kein Geld, geschweige denn Vermögen, besitzen???
  • Referenzkunden oder auch sogenannte Testimonials werden von deutschen Insolvenzberatern und Rechtsanwälten gerne auf deren Internetauftritte veröffentlicht. Glauben Sie diesen falschen Angaben bitte nicht blind. Unsere Recherchen und Überprüfungen dieser sogenannten Referenzkunden hat ergeben, dass diese reine Fantasiegebilde sind, also Lügen. Nennen Sie uns den Namen der angeblichen Referenzkunden und wir werden diese, für unsere Kunden, überprüfen, ob diese überhaupt existieren! Ein REAL existierender Kunde würde NIEMALS so dämlich sein, das eigene Bild und seine Geschichte zum Insolvenztourismus/Insolvenzbetrug öffentlich zur Verfügung zu stellen. So dumm ist wirklich niemand, oder?!
  • Kaufen Sie KEINEN zurückdatierten Mietvertrag um Ihre Anwesenheit in England künstlich zu verkürzen. Dies ist strafbar und wird strafrechtlich in England UND Deutschland verfolgt. Wer Ihnen einen rückdatierten Mietvertrag anbietet, um Ihre Zeit in England oder Wales zu verkürzen, der fordert SIE (in)direkt auf beim englischen Gericht einen MEINEID zu leisten. Lassen Sie sich NICHT mit Kriminellen ein, die Ihnen derartiges anbieten. Es gibt LEGALE Möglichkeiten Ihre Insolvenzzeit zu verkürzen!
  • Teilen Sie sich NICHT auf Dauer ein Zimmer mit mehreren Anderen. Dies wird normalerweise NICHT als Beweis für eine Wohnsitznahme in England bewertet. Da zählen noch sehr viele andere Rahmenbedingungen zu, um einen Lebensmittelpunkt in England zu beweisen.
  • Lassen Sie NICHT andere für sich einkaufen um ein paar Quittungen zu sammeln, während Sie selber außer Landes sind. Dies ist zwar nicht strafbar, jedoch wird Ihr Antrag auf Verbraucherinsolvenz in England NICHT stattgegeben, falls dieses irgendwie bekannt wird, bzw. Ihre abgeschlossene Verbraucherinsolvenz kann NACHTRÄGLICH annulliert werden.
  • Verbringen Sie WIRKLICH die benötige Zeit in England und versuchen Sie bitte NICHT "heimlich" das Land zu verlassen. Die englische Insolvenzbehörde/Gericht/OR kann JEDERZEIT feststellen (lassen), WANN Sie England betreten und WANN Sie England verlassen haben. Auch hier gilt:"Haben Sie beim Insolvenzgericht gelogen, wird Ihr Antrag auf Verbraucherinsolvenz abgelehnt und Strafanzeige gegen Sie gestellt!" Sie haben einen MEINEID geleistet. Dies ist strafbar und wird strafrechtlich in England UND Deutschland verfolgt. Eine bereits erteilte Restschuldbefreiung kann auch Jahre später noch annulliert werden.
  • Vermeiden Sie, wenn möglich, eine Verbraucherinsolvenz nach englischem Recht in Städten wie z.B. London, Canterbury, Manchester, Liverpool, Birmingham..., da dort die Gerichte seit ein paar Monaten besonders sensibilisiert, wenn ein Deutscher mal wieder versucht die Richter und OR's hinters Licht zu führen! Sie dürfen sich dann bei Ihrem "Fach"berater bedanken, wenn Ihr Verbraucherinsolvenzantrag vom Gericht abgelehnt wird. Jedoch ist Ihr Geld weg und Sie dürfen noch einmal von vorne beginnen!
  • Manche Oberschlaue bieten Ihnen in England ein Dach übern Kopf für £ 300-400 GBP pro Monat, Sie glauben das war's und dann kommt die richtige Abschlussrechnung i.H.v. £ 20.000 GBP und deutlich mehr; DAS tut weh!; dumm gelaufen, nicht wahr?
  • Wenn ein deutscher Insolvenzberater Ihnen gegenüber behauptet, er habe bereits Hunderte von deutschen Insolvenzwilligen durch ein englisches Insolvenzverfahren gebracht und er arbeite mit englischen RICHTERN quasi Hand in Hand zusammen, dann laufen Sie so schnell wie möglich, denn mit fast 100%iger Sicherheit haben Sie einen Betrüger vor sich sitzen - oder einfach ausgedrückt:"Er lügt!" KEIN englischer Richter wird mit deutschen Insolvenzberatern zusammenarbeiten. Diese Behauptung ist einfach lächerlich!

Insolvenz England

Die Liste wird unregelmäßig aktualisiert und könnte wahrscheinlich endlichlos weitergeführt werden.
Seien Sie sehr wachsam und halten Sie sich bitte an die gültigen englischen UND deutschen Gesetze sowie (Insolvenz)-Vorschriften!
Fragen Sie Ihren "Berater in Lauerstellung" WELCHE Vorschriften sich in der Anwendung im Jahr 2009 geändert haben. Fragen Sie auch was sich in 2010 ändern wird bzw. sich bereits geändert hat! Weiß er/sie keine plausiblen Antworten..., dann sollten Sie sich genau überlegen, ob er/sie auch die richtige Beratung/Begleitung gewährleisten kann?!

TIPP:"Es gibt mehrere Änderungen!"