Insolvenz in England Sozietät


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Fragen zur England EU Insolvenz und Antworten zur England EU Insolvenz!

Stellen Sie nach 93+1=94 Tagen Ihren Antrag der Verbraucherinsolvenz in England!

Als unsere Mandantin werden wir Ihnen dabei behilflich sein.

9 von 10 Deutschen scheitern beim Versuch eine Verbraucherinsolvenz nach englischem Recht selbst durchzuführen - überwiegend aufgrund fehlender professioneller Unterstützung. Bereits abgeschlossene Insolvenzen/Restschuldbefreiungen werden/wurden nachträglich annulliert.

Muss ich die ganze Zeit in England bleiben oder kann ich auch reisen...

Sie müssen NICHT ständig in England sein. Sie sollten nur die überwiegende Zeit VOR Antragstellung (i.d.R. den größten Teil der letzten 6 Monate) in England Ihren Lebensmittelpunkt gehabt haben. Mit der Zuständigkeitserklärung eines englischen Gerichts bleibt das Gericht auch dann für Sie weiterhin zuständig, selbst wenn Sie sich anschliessend in einem anderen Land, z.B. Deutschland, niederlassen. Hier schützt Sie das Recht auf Niederlassungsfreiheit!

Wann "lohnt" sich eine Verbraucherinsolvenz in England?

Die Durchführung Ihrer Verbraucherinsolvenz in England lohnt sich dann, wenn Sie nicht in der Lage sind in einem überschaubaren Zeitraum Ihre Schulden tilgen zu können. Normalerweise werden nur die Schuldzinsen getilgt, aber die Grundschuld bleibt. Nicht zu vergessen, dass eine Verbraucherinsolvenz in England lediglich 1 Jahr dauert und nicht mindestens 6 Jahre in Deutschland. Und eines dürfen Sie uns glauben: "Ein Jahr in England geht verdammt schnell vorbei!"

Kann ich die 12 monatige Insolvenzzeit verkürzen?

Ja, unter ganz bestimmten Umständen ist dieses möglich Sie früher von Ihren Schulden zu befreien! Detaillierte Informationen stellen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung, bzw. wir helfen Ihnen dabei dieses angestrebte Ziel zu erreichen.

Muss ich während meiner Insolvenzzeit in England Geld an meine Gläubiger abtreten?

Nein, Sie müssen nichts abtreten, wenn Sie sich im Rahmen des vereinbarten/errechneten Pfändungsfreibetrages bewegen.

Ja, wenn Sie über regelmäßiges Einkommen verfügen, welches über den vereinbarten/errechneten Pfändungsfreibetrag hinausgeht, dann müssen Sie bis zu 3 Jahre diesen überschüssigen Betrag an Ihre Gläubiger abtreten. Laufende Einkünfte sind jedoch steuerbar, so dass Sie normalerweise nichts an Ihre Gläubiger abtreten müssen.

Eine zeitlich begrenzte Abtretung Ihres überschüssigen Einkommens hat KEINEN Einfluss auf die Dauer Ihrer Verbraucherinsolvenz in England. Die Verbraucherinsolvenz wird nach maximal 12 Monaten beendet sein - das ist englisches Gesetz!

Brauche ich einen Rechtsanwalt zur Verbraucherinsolvenz in England?

Nein, Sie brauchen KEINEN Rechtsanwalt um in England Ihre Verbraucherinsolvenz durchzuführen! Derzeit bieten einige deutsche Anwälte und Insolvenz-in-England-ich-weiss-alles-besser-Beratungs-Begleitungs-Büros aus Mainz, Düsseldorf, Dresden, Jena, Berlin, München, Hamburg... ihre Dienstleistungen zur Durchführung einer Verbraucherinsolvenz nach englischem Recht an, mit dem Hinweis, dass ein Insolvenzwilliger UNBEDINGT einen Anwalt für die englische Insolvenz benötigt, da in England gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist absoluter UNSINN. Nach englischem Recht/Gesetz brauchen Sie KEINEN Anwalt um einen Insolvenzantrag in England oder Wales zu stellen. Nur unter ganz speziellen Umständen ist es ratsam bzw. sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen und dann sollten Sie besser einen englischen!!! Fachanwalt für Insolvenzrecht beauftragen. Unser Kunden haben noch NIE einen Rechtsanwalt benötigt. Ein deutscher Rechtsanwalt ist vollkommen NUTZLOS für Sie, es sei denn, er/sie wohnt/lebt/arbeitet in England UND hat eine Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in England! Lassen Sie sich ggfs. diese englische Zulassung vorlegen.

Bin ich nach 12 Monaten wirklich schuldenfrei?

Ja, dies ist per englischem Gesetz so geregelt, dass Sie normalerweise nach spätestens 12 Monaten schuldenfrei sind! Der OR (OR = Official Receiver = Insolvenzverwalter) bzw. das Gericht geht von variablen Zeiträumen eines Insolvenzverfahrens in England und Wales aus. Die Verfahrensdauer liegt bei mindestens 6 Monaten und maximal 12 Monaten. Dies ist abhängig von der Einfachheit einer Verbraucherinsolvenz und von der Über-/Belastung des OR's bzw. des OR Offices.

Meine Steuerschätzung steht vor der Tür! Soll ich die Tür öffnen oder besser zunageln? Sollte ich bereits im Vorfeld tätig werden?

Ja, es ist immer ratsam bereits im Vorfeld die notwendigen Massnahmen zu ergreifen und den Lebensmittelpunkt nach England zu verlegen; nicht nur aus steuerlichen Gründen. Wenn der Steuerbescheid erst einmal auf Ihrem Schreibtisch gelandet ist, wird es deutlich schwieriger dem englischen Insolvenzgericht bzw. dem Insolvenzverwalter glaubhaft zu erklären, warum Sie so plötzlich das Land verlassen haben um in England seßhaft zu werden.

Haben Sie den Steuerbescheid bereits erhalten, dann wird es höchste Zeit unmittelbar angemessen zu reagieren, bevor es zu spät ist und Sie in der Falle einer deutschen Verbraucherinsolvenz feststecken!

Wie Sie am besten vorgehen erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden auch Teildienstleistungen an.

Kann ich z.B. in Deutschland weiterhin wohnen bleiben, aber in England eine Verbraucherinsolvenz durchführen?

Ja, unter ganz bestimmten Umständen ist dieses möglich. Als unser Kunde werden wir auch diese Möglichkeit mit Ihnen besprechen. Dieses Konstrukt ist jedoch hochkomplex und nicht für jede Mandantin empfehlenswert bzw. umsetzbar.

Kann ein Gläubiger eine Verbraucherinsolvenz gegen mich in Deutschland beantragen?

JA! Ein Gläubiger kann PROBLEMLOS gegen Sie eine Verbraucherinsolvenz in Deutschland beantragen. Sollte dieses ein Gläubiger durchführen, so bleibt Ihnen der Weg einer englischen Verbraucherinsolvenz versperrt, es sei denn, wir können Ihren Gläubiger dazu bewegen den Insolvenzantrag zurückzuziehen. Falls er dies nicht tut, müssen Sie die Verbraucherinsolvenz in Deutschland abschliessen. Wir empfehlen Ihnen also DRINGENDST sich aus Deutschland abzumelden und so schnell wie möglich Ihren gerichtsbeweisbaren bzw. gerichtsanerkannten Lebensmittelpunkt nach England zu verlagern. Nur wenn Sie Ihren beweisbaren Lebensmittelpunkt in England haben und sich offiziell bei Ihrem zuständigen deutschen Einwohnermeldeamt abmelden, kann KEIN Gläubiger ein Verbraucherinsolvenzverfahren gegen Sie in Deutschland anstossen. Jedoch kann ein Gerichtsvollzieher in Deutschland jederzeit gegen Sie vollstrecken, sollte er Sie in Deutschland antreffen.

Der sicherste Weg um in ein deutsches Verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen:
Rechnung(en) erhalten => Rechnung(en) nicht bezahlen => Mahnung(en) erhalten => Mahnung(en) ignorieren => Aufforderung zur Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung (EV) erhalten => EV abgeben => Gläubiger beantragt eine Verbraucherinsolvenz gegen Sie => SIE! müssen 6-9 Jahre Verbraucherinsolvenz als Sklave Ihrer Gläubiger in Deutschland durchhalten.

Der sicherste Weg um NICHT in ein deutsches Verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen:
Schriftliche Abmeldung aus Deutschland und Umzug nach England. Das war's.

Ich habe sehr viele Gläubiger, was sollte ich tun?

Zu allererst sollten Sie feststellen (lassen), welche Gläubiger gegen Sie einen Titel erwirkt, bzw. bei Gericht hinterlegt, haben. Dieses erfahren Sie normalerweise beim zuständigen Amtsgericht. Dann sollten Sie auf jeden Fall überprüfen, ob für bestimmte Schulden bereits die Verjährungsfrist erreicht ist. Verjährungsfristen haben unterschiedliche Laufzeiten, so kann es sein, dass Sie vor 5 Jahren einem Gläubiger z.B. € 1.000 Euro geschuldet haben, deren Rückzahlungspflicht aber bereits nach 2 oder 3 Jahren nicht mehr bestand, da verjährt und der Gläubiger keinen Titel gegen Sie erwirkt hat.

Gerichtlich hinterlegte Titel haben eine 30 jährige Laufzeit.

Soll ich weiterhin meine Schulden tilgen?

Grundsätzlich bleibt es natürlich Ihnen überlassen. Es bringt Ihnen jedoch normalerweise keinerlei Vorteile, eher Nachteile, da Sie weiterhin "Geld zum Fenster herauswerfen." Bedenken Sie: Schulden haben, Schulden machen oder Schulden nicht! zurückzahlen ist keine Straftat. Somit ist auch eine Nicht-Schuldentilgung kein Verstoß gegen ein Gesetz. Ab wann Sie die Schuldentilgung einstellen sollten, besprechen wir mit Ihnen gerne persönlich. Auch hier gilt es den richtigen Zeitpunkt zu wählen.

Tilgen Sie weiterhin Ihre Schulden, obwohl Sie in Kürze ein Verbraucherinsolvenzverfahren in England oder Wales anstreben, so ist das Ihr Privatvergnügen, dessen Sinn uns jedoch nicht zugänglich ist. (Sorry für alle Gläubiger!)

Was kostet die Gestaltung eines Lebensmittelpunktes in England?

Wir empfehlen Ihnen zwischen £ 600-800 GBP pro Monat Lebenshaltungskosten zu kalkulieren; für einfaches Wohnen und Selbstversorung mit Lebenssmitteln. Wollen Sie einen gehobenen Lebensstandard, so sollten Sie mit £ 1.000-1.500 GBP pro Monat rechnen. Wenn Sie die Standards in England und Deutschland vergleichen wollen, hier eine Richtlinie: Wenn Sie beispielsweise Deutschland = 100% Lebensqualität setzen, dann sind das oftmals in England = 70% Lebens"qualität"! Das sollten Sie bei Ihren eigenen Ansprüchen immer im Hinterkopf behalten.
Kalkulieren Sie grob: € 1,00 EURO ungefähr £ 0,85 GBP.

Wie ist die Definition eines Lebensmittelpunktes in England oder Wales?

Die Definition des COMI = Centre Of Main Interests lässt sich kurz als der hauptsächliche/überwiegende Aufenthalt des Antragstellers einer englischen Verbraucherinsolvenz in den Bereichen Wohnen, Leben und Arbeiten, an einem bestimmten Ort in England oder Wales, beschreiben. Also WO wohnt, WO lebt und WO arbeitet der Antragsteller, sowie seit WANN wohnt, lebt und arbeitet der Antragsteller im Zuständigkeitsbereich der englischen/walisischen Gerichte?! Es existieren sehr unterschiedliche Bewertungskriterien zwischen einer z.B. angestellten Antragstellerin und einer z.B. freiberuflichen Antragsstellerin!

WICHTIG: "Der COMI ist NICHT per Gesetz definiert, sondern wird individuell interpretiert. Und DAS macht diese Sache höchstbrisant!""

Auszug aus den EC Regulation zur Definition des COMI: "The COMI should correspond to the place where the debtor conducts the administration of his interests on a regular basis and is therefore ascertainable by third parties!"

Frei übersetzt: "Der COMI=Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo der Schuldner normalerweise regelmässig/überwiegend lebt/wohnt/arbeitet und von Dritten erreichbar ist."

Kann ich in Deutschland arbeiten und in England eine Privatinsolvenz durchführen?

Unter sehr bestimmten Umständen können Sie in Deutschland arbeiten und in England Ihre Privatinsolvenz durchführen. Dieses Thema ist aber recht komplex und sprengt den Rahmen dieser Fragen und Antworten deutlich. Mit unseren Kunden erarbeiten wir selbstverständlich ein Konzept, so dass dieses ggfs. möglich ist.

Kann ich Sozialhilfe - Wohngeld - Arbeitslosenunterstützung - Kindergeld... in England beantragen?

Ja, Sie können diese unterstützenden Gelder beantragen. England gehört zum European Economic Area (EEA). Normalerweise müssen Sie jedoch mindestens 3 Monate in England gelebt haben, bevor diese Gelder gewährt werden. Es gibt aber, wie fast immer im Leben, Ausnahmen! Als EU BürgerIn sollten sich also keinerlei Schwierigkeiten ergeben. Sind Sie in Deutschland arbeitssuchend gemeldet, so können Sie evtl. bis zu 3 Monate diese Unterstützung weiterhin beziehen, auch wenn Sie in England sind.

Mir wurde ein Handbuch zur Verbraucherinsolvenz in England im Internet angeboten! Wertlos/Wertvoll?

Derzeit werden einige dieser ominösen Handbücher zur Selbstdurchführung einer Verbraucherinsolvenz in England bzw. Wales nach englischem/walisischen Recht angeboten. Die dort dargestellten Informationen sind ausnahmslos ALLE frei aus dem Internet kopiert. So manches ist sogar FALSCH! Ob Sie eines dieser Handbücher kaufen bleibt natürlich Ihr Privatvergnügen. Wir halten den Erwerb für Geldverschwendung. Haben Sie einmal versucht mit einem Buch ein Gespräch zu führen um ggfs. auftretende Probleme zu lösen?

Ich habe eine Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung mit Haftandrohung erhalten!

Die Abgabe einer EV = Eidesstattlichen Versicherung stellt normalerweise kein Problem dar, da Sie "lediglich" aufgefordert werden per Eid zu bestätigen, dass Sie mittellos sind und über kein verwertbares Vermögen verfügen. Wollen Sie jedoch keine EV abgeben, aus welchen Gründen auch immer, so müssen Sie sich von Ihrem Wohnort, bei welchem Sie offiziell gemeldet sind, abmelden; am besten mit dem Hinweis, dass Sie ab sofort in England leben. Lassen Sie sich die Abmeldung schriftlich bestätigen. Die schriftliche Bestätigung kann sehr wichtig sein für ein englisches Verbraucherinsolvenzverfahren. Eine abgegebene EV in Deutschland hat KEINEN Einfluss auf Ihr englisches Privatinsolvenzverfahren.

Wann kann ich wieder nach Deutschland zurück?

Grundsätzlich können Sie nach der Eröffnung Ihrer Verbraucherinsolvenz in England unverzüglich nach Deutschland zurückkehren, welches wir aber nur unter sehr bestimmten Umständen empfehlen würden. Hier schützt Sie das EU Recht zur Niederlassungsfreiheit.

Welche Schulden werden erlassen?

Normalerweise alle, bis auf wenige Ausnahmen!

Zum Beispiel werden folgende Schulden erlassen (unvollständige Liste):

  • BAföG - Schulden
  • Kredit-Schulden
  • Miet-Schulden
  • Zins-Schulden
  • Versicherungs-Schulden
  • Kreditkarten-Schulden
  • Sozialhilfe-Schulden
  • ARGE-Schulden
  • Strom-Schulden
  • Heizkosten-Schulden
  • Finanzamt-Steuer-Schulden
  • Krankenkassen-Schulden
  • Warenhaus-Schulden
  • Handyvertrag-Schulden
  • Unterhalts-Schulden (wird individuell entschieden)